Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz vor allem bei unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen, Brand und Diebstahl.

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat.

Autoschutzbriefe bieten personen- und fahrzeugbezogene Leistungen für Kriesensituationen mit dem eigenen Fahrzeug an – ob bei Panne oder Verkehrsunfall.

Bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen sind Sie als Fahrer nicht ausreichend gegen Personenschäden und deren Folgen abgesichert – die Fahrerschutz-Versicherung schafft Abhilfe. Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflicht haben, ist der Fahrer nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst- oder mitverschuldet. Auch Insassen-Unfallversicherungen beziehen den Fahrer nicht immer mit in den Schutz ein.

Wenn Sie ein neues Fahrzeug versichern möchten